Praktikum in der Landesvertretung
Für Schleswig-Holstein im Bundesrat die Hand zur Stimmabgabe heben, dafür muss man weder Ministerin, Minister oder gar Ministerpräsident sein. Nach Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes "[können] die Stimmen eines Landes nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden". In der 985. Bundesratssitzung am 14. Februar 2020 wurde diese Vertretung zeitweilig durch die beiden Schülerinnen Sarah Müller und Ida Wegener wahrgenommen. Für die Schülerinnen der 12. Klasse der Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld war dies ein letztes Highlight von zwei spannenden Wochen Praktikumszeit in der Landesvertretung Schleswig-Holstein.
© LV. Schülerinnen der 12. Klasse der Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld bei der Stimmabgabe im Bundesrat